AGB

 
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

der pamperl bügler partner Die Versicherungsmakler GmbH – Stand Jänner 2008



I.    Allgemeines

1.    Definition: Der Versicherungsmakler wahrt im Sinne des § 26 MaklerG als Handelsmakler die Tätigkeit in einer von den Versicherungsunternehmen unabhängigen Weise. Der Versicherungsmakler vermittelt Versicherungsverträge und erstellt Risikoanalyse und Deckungskonzepte.

2.    Interessenwahrung: Der Versicherungsmakler wahrt im Sinne der §§ 27 und 28 MaklerG überwiegend die Interessen des Versicherungskunden und steht für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes ein.

3.    Beschränkung auf österreichische Versicherer und Versicherer des EWR Raumes: Die Interessenwahrung der pamperl bügler partner Die Versicherungsmakler GmbH wird, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich anders vereinbart, örtlich auf Versicherungsgesellschaften mit Sitz in Österreich sowie auf Versicherer des europäischen Wirtschaftsraumes, sofern sie sich der sachlichen Zuständigkeit der österreichischen Gerichte und des österreichischen Rechts unterwerfen, beschränkt.

4.    Betreuung durch die pamperl bügler partner Die Versicherungsmakler GmbH: Zur Wahrung der Interessen des Versicherungskunden und zum Tätigwerden der pamperl bügler partner Die Versicherungsmakler GmbH im Sinne des § 28 MaklerG bedarf es eines Auftrages. Die Annahme eines derartigen Auftrages behält sich die pamperl bügler partner Die Versicherungsmakler GmbH ausdrücklich vor.
    Die im Auftrag genannte jährliche Aufwandsentschädigung gilt als jährliche pauschale Provisionsabgeltung für alle dem Klienten betreffenden fremden und nicht zu Gunsten der pamperl bügler partner Die Versicherungsmakler GmbH verprovisionierten aber in deren Betreuung und Beratung stehenden Versicherungsverträge.



II.    Vertragsdauer

1.    Dieser Vertrag wird auf die Dauer von einem Jahr abgeschlossen. Er kann von jedem Vertragspartner  unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Vertragsende mittels eingeschriebenen Briefes gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung, so liegt nach Ablauf der Befristung ein Vertrag auf  unbestimmte Zeit vor, der ohne Einhaltung einer Frist mittels eingeschriebenen Briefes gekündigt werden kann. Bei Vorliegen wichtiger Gründe kann der Maklervertrag von jedem Vertragspartner ohne Einhaltung einer Frist vorzeitig aufgelöst werden.

2.   Wichtige Gründe, die die pamperl bügler partner Die Versicherungsmakler GmbH zur sofortigen Auflösung   
      berechtigen, sind insbesondere gegeben, wenn:
      2.1. der Klient die Versicherungsprämien an den Versicherer unberechtigt nicht mehr bezahlt
      2.2. der Klient mit der Bezahlung der vereinbarten Aufwandsentschädigung bzw. der Verwaltungsauslagen an die pamperl bügler partner Die Versicherungsmakler GmbH länger als 28 Tage trotz Nachfristsetzung (qualifizierte Mahnung) in Verzug ist.
      2.3. über das Vermögen des Klienten ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
             mangels Masse abgewiesen wurde;
      2.4. der Klient gegen einzelne Bestimmungen dieses Vertrages verstößt.

3.   Im Falle des Todes des Klienten geht dieser Vertrag auf den Rechtsnachfolger über. Der Erbe hat das Recht innerhalb von 2 Monaten nach Antritt des Erbes schriftlich zu kündigen.



III. Leistungskatalog

1.    Auftragserteilung per Vollmacht: Gem. § 2 (3) MaklerG ist der Makler ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht berechtigt für den Klienten das vermittelte Geschäft zu schließen, bzw. Zahlungen entgegen zu nehmen.

2.    Datenerfassung für die Risikoanalyse: Die pamperl bügler partner Die Versicherungsmakler GmbH erfasst die nötigen Daten des Klienten um daraus eine umfangreiche Risikoanalyse zu erstellen.

3.    Erstellung einer Risikoanalyse: Die pamperl bügler partner Die Versicherungsmakler GmbH ist verpflichtet auf Basis der vom Klienten erteilten Informationen und ausgehändigten Unterlagen eine angemessene Risikoanalyse gem. § 28 Z 1 MaklerG zu erstellen.

4.    Polizzenkontrolle und Sortierung: bestehende Verträge werden geprüft.

5.    Feststellung der Deckungslücken: Es werden die für den einzelnen Klienten bestehenden Risiken aufgezeigt.

6.    Deckungskonzept mit umfassendem Versicherungsschutz: Auf Basis der erstellten Risikoanalyse entwickelt die pamperl bügler partner Die Versicherungsmakler GmbH nach Prüfung des Risikos ein auf die Bedürfnisse des Klienten abgestimmtes Deckungskonzept (§28 Z 2 MaklerG). Im Zuge dieses Deckungskonzeptes werden sämtliche vom Klienten zur Einsicht vorgelegten Versicherungsverträge überprüft und mit den in Art.1 Pkt.3 genannten Versicherern Konditionsverhandlungen mit Interessenwahrungspflicht des Versicherungskunden durchgeführt.

7.    Risikoplatzierung bei ausgewählten Versicherern: Im Sinne des § 28 Z 3 MaklerG vermittelt die pamperl bügler partner Die Versicherungsmakler GmbH innerhalb einer angemessenen Frist den nach den Umständen des Einzelfalles bestmöglichen Versicherungsschutz. Das heißt, neben der Höhe der Versicherungsprämie achtet die pamperl bügler partner Die Versicherungsmakler GmbH insbesondere auf die fachliche Kompetenz des Versicherers, seine Gestion bei der Schadenbehebung, seine Bereitschaft zu Kulanzleistungen, die Laufzeit des Vertrages, die Möglichkeit von Schadenfallkündigungen durch den Versicherer, die Höhe von Selbstbehalten etc. Abschluss, Änderungen oder Kündigungen von Versicherungsverhältnissen werden von der pamperl bügler partner Die Versicherungsmakler GmbH unter Anwendung des gleichen Sorgfaltsmaßstabes im Namen und auf Rechnung des Klienten durchgeführt. Die pamperl bügler partner Die Versicherungsmakler GmbH hat bei der Auswahl der Versicherer dessen Solvenz aufgrund der der pamperl bügler partner Die Versicherungsmakler GmbH zugänglichen Informationen zu beurteilen.

8.    Laufende Kontrolle des Versicherungsschutzes: Die pamperl bügler partner Die Versicherungsmakler GmbH ist verpflichtet die beim Klienten bestehenden Versicherungsverträge in bestimmten Zeitabständen laufend zu überprüfen und gegebenenfalls geeignete Vorschläge für die Verbesserung des Versicherungsschutzes zu unterbreiten (§28 Z & MaklerG). In diesem Zusammenhang hat der Klient der pamperl bügler partner Die Versicherungsmakler GmbH  unverzüglich allfällige neue Risiken bzw. Veränderungen derselben bekannt zu geben.

9.    Betreuung und Hilfe im Versicherungsfall: Die pamperl bügler partner Die Versicherungsmakler GmbH unterstützt den Klienten bei der Abwicklung nach Eintritt eines Schadensfalles und übernimmt die Wahrung der nötigen Fristen. Der Klient hat jedoch eigenständig für die termingerechte Anweisung der Versicherungsprämie zu sorgen und die pamperl bügler partner Die Versicherungsmakler GmbH von ihm bekannten Terminen und Fristen zu verständigen. Die Unterstützung des Klienten durch die pamperl bügler partner Die Versicherungsmakler GmbH nach Eintritt eines Versicherungsfalles erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der an die pamperl bügler partner Die Versicherungsmakler GmbH schriftlich erteilten Informationen.



IV. Pflichten des Klienten

1.    Informationspflicht des Klienten: Der Klient hat der pamperl bügler partner Die Versicherungsmakler GmbH insbesondere alle Umstände mitzuteilen, die erforderlich sind, damit die pamperl bügler partner Die Versicherungsmakler GmbH gegenüber dem Versicherer alle jene Interessen wahren kann, die auch der Versicherungskunde selbst vor und nach Abschluss des Versicherungsvertrages dem Versicherer gegenüber zu wahren hat, insbesondere hat er die pamperl bügler partner Die Versicherungsmakler GmbH über sämtliche Risiken zu informieren. Des weiteren hat er alle relevanten Veränderungen (Adresse, Beruf, etc.) unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Haftung für Schäden infolge unrichtiger oder unvollständiger Angaben, insbesondere der Risiken, durch den Auftraggeber ist ausdrücklich ausgeschlossen und kann nicht übernommen werden.

2.    Analyse des zu versichernden Risikos : Der Klient hat, da er bezüglich der Kenntnis der Versicherungswerte und etwaiger besonderer Gefahren der pamperl bügler partner Die Versicherungsmakler GmbH im Vorteil ist, sämtliche für den Abschluss der gewünschten Versicherungen relevanten Daten wahrheitsgemäß und vollständig bekannt zu geben, insbesondere aber auch erforderlichenfalls an einer Risikobesichtigung durch die pamperl bügler partner Die Versicherungsmakler GmbH vor Ort teilzunehmen. Ebenso hat der Klient jegliche für die Versicherungsdeckung relevanten Veränderungen der pamperl bügler partner Die Versicherungsmakler GmbH unverzüglich und unaufgefordert schriftlich bekannt zu geben bzw. z.B. Änderung der Adresse, des Tätigkeitsbereiches, Auslandstätigkeit, bauliche Veränderungen, etc.
Vorläufige Deckung: Der Klient nimmt zur Kenntnis, dass ein von ihm oder für ihn durch die pamperl bügler partner Die Versicherungsmakler GmbH unterfertigter Antrag noch keinen Versicherungsschutz bewirkt. Der Versicherungsantrag bedarf der Annahme durch den Versicherer. Der Klient nimmt somit zur Kenntnis, dass zwischen Unterfertigung des Versicherungsantrages und dessen Annahme durch den Versicherer ein ungedeckter Zeitraum bestehen kann. Die pamperl bügler partner Die Versicherungsmakler GmbH ist verpflichtet den unterfertigten Antrag unverzüglich an den Versicherer weiterzuleiten und den Klienten unverzüglich von der Annahme des Versicherungsantrages nach eigener Kenntnis zu informieren. Für eine vorläufige Deckung bedarf es einer besonderen Maßnahme, die im Einzelfall getroffen werden kann.



V. Haftung des Maklers
 
1.    Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit: Die pamperl bügler partner Die Versicherungsmakler GmbH haftet nur für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen durch sie oder ihre Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung für eine leichte Fahrlässigkeit, insbesondere im Bereich des Schadenersatzrechtes, wird ausdrücklich  ausgeschlossen. Im Bereich der (schlicht) groben Fahrlässigkeit wird eine Haftungsgrenze von € 1 Mio vereinbart, soweit keine Bestimmungen des KSchG entgegenstehen.

2.    Verständigungs- und Schadenminderungspflicht des Klienten: Der Versicherungskunde hat die pamperl bügler partner Die Versicherungsmakler GmbH unverzüglich nach Kenntnis eines eingetretenen Schadens zu verständigen und alle Vorkehrungen in Entsprechung seiner Schadenminderungspflicht zu treffen.
 
3.    Verjährungskürzung: Schadenersatzansprüche gegen die pamperl bügler partner Die Versicherungsmakler GmbH verjähren, so ferne der Klient (Vollmachts- und Auftraggeber) nicht innerhalb von 6 Monaten, nachdem der oder die Anspruchsberechtigten den Schaden und Schädiger kannten oder kennen mussten (relative Verjährung), spätestens aber innerhalb von 3 Jahren ab dem anspruchsbegründenden Schadensfall (absolute Verjährung) diese gerichtlich geltend macht, soweit keine Bestimmungen des KSchG entgegenstehen.

4.    Berufshaftpflichtversicherung: Die pamperl bügler partner Die Versicherungsmakler GmbH bestätigt den aufrechten Bestand einer Berufshaftpflichtversicherung/Vermögensschadenhaftpflicht mit einer Versicherungssumme von € 1 Mio und verpflichtet sich, dem Kunden auf dessen Verlangen das Bestehen dieser Versicherung urkundlich nachzuweisen.


VI. Zahlungsabwicklung
 
1.    Eine Provision steht der pamperl bügler partner Die Versicherungsmakler GmbH, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart ist, vom Klienten nicht zu.     
 
2.    Ermächtigung zum Einzug von Forderungen durch Lastschriften: Hiermit ermächtige(n) ich (wir) die pamperl bügler partner Die Versicherungsmakler GmbH widerruflich, die von mir (uns) zu entrichtenden Zahlungen  bei Fälligkeit zu Lasten meines (unseres) Kontos mittels Lastschrift einzuziehen. Damit ist auch meine (unsere) kontoführende Bank ermächtigt, die Lastschrift einzulösen, wobei für diese keine Verpflichtung zur Einlösung besteht, insbesondere dann, wenn mein (unser) Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist. Ich (wir) habe(n) das Recht, innerhalb von 42 Tagen an Abbuchungsauftrag ohne Angabe von Gründen die Rückbuchung bei meiner (unserer) Bank zu veranlassen.
 
3.    Zahlungsverzug: Für die Beratungs- u. Betreuungsvereinbarung ist eine jährliche im Auftrag genannte Aufwandsentschädigung fällig. Der Klient hat dafür zu sorgen, dass der Abbuchungsauftrag durchgeführt werden kann. Bei Zahlungsverzug wird automatisch eine Zahlungsaufforderung versandt und nach Setzung einer Nachfrist kann die pamperl bügler partner Die Versicherungsmakler GmbH den Maklervertrag kündigen. Als Folge tritt der Verlust der Maklerhaftung und der Roland Rechtsschutzversicherung ein. Des weiteren werden die gesetzlichen Verzugszinsen verrechnet.


VII. Schlussbestimmungen

1.    Schriftlichkeitsgebot: Änderungen und/oder Ergänzungen der umseitigen Vollmacht sowie der AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform; dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftlichkeitsgebot.

2.    Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen: Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen oder Abschnitte des Maklervertrages sowie der AGB berührt die Verbindlichkeit der restlichen Bestimmungen nicht.

3.    Erfüllungsort: - Gerichtsstand – anzuwendendes Recht: Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Maklers, Gerichtsstand das jeweils sachlich zuständige Gericht an diesem Ort, jeweils, soweit keine Bestimmungen des KSchG entgegenstehen. Ausdrücklich wird die Anwendung österreichischen Rechts vereinbart

4.    Datenschutz: Der Versicherungsmakler ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Er hat die Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Klienten, die ihm bei seiner Beratung bekannt wurden, zu wahren und nur solche Informationen weiterzugeben, die zur Beurteilung des zu versichernden Risikos notwendig sind. Der Klient stimmt der automationsunterstützten Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu.


Gerasdorf, im Jänner 2008 

 

 

 

 

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